PARTNERSCHAFTSVERTRAG

PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG Der vorliegende Vertrag regelt die Bedingungen des Partnerprogramms von “Benessence”, einer Marke der Firma Natura S.r.l. (P.I.: 015230706), im Folgenden auch “Gesellschaft” genannt, und des “Partners”, d.h. des Antragstellers und, im Falle der Annahme des vorliegenden Vertrags, des Empfängers der Provisionen. Artikel 1 Gegenstand Das Partnerprogramm ist eine Vereinbarung, durch die Natura S.r.l. eine Provision für jeden erfolgreichen Kauf von Besuchern der Website oder der Werbung des Partners zu den folgenden Bedingungen erhält. Unter “Partnerseite” wird die Internetseite verstanden, auf der die Links zu Benessence di Natura S.r.l. eingefügt werden. Art. 2 Modalitäten des Beitritts Um dem Partnerprogramm beizutreten, ist es notwendig, die Bedingungen des vorliegenden Vertrages zu akzeptieren und den Partnerschaftsantrag auszufüllen. Natura S.r.l. prüft die Anträge und behält sich das Recht vor, sie anzunehmen oder abzulehnen. Art. 3 Nichtausschließlichkeit Natura S.r.l. erlegt der angeschlossenen Website keine Exklusivität auf. Art. 4 Werbung und Inhalt der Partnerseite Der Partner darf die Produkte von Natura S.r.l. nicht mit falschen und irreführenden Begriffen beschreiben. Natura S.r.l. ist nicht für die auf der Website des Partners veröffentlichten Inhalte verantwortlich und behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu kündigen und zu widerrufen, wenn die Website des Partners nicht mit der Unternehmenspolitik und dem Image von Natura S.r.l. übereinstimmt, z.B. weil sie gewaltverherrlichende Inhalte enthält, obszönes oder pornografisches Material fördert, Diskriminierung in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Religion, Alter und sexuelle Orientierung fördert, Urheberrechte verletzt, illegale Aktivitäten fördert oder ganz allgemein eine Website von schlechter Qualität ist. In jedem Fall darf der Partner das Image von Natura Srl in keiner Weise schädigen. Natura Srl behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu kündigen und zu widerrufen, wenn die vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten werden. Art. 5 Dauer der vorliegenden Vereinbarung Die vorliegende Vereinbarung gilt ab dem Datum der Annahme des Antrags des Partners und wird automatisch verlängert, bis der Partner inaktiv wird oder die Kündigung beantragt. Nach 12-monatiger Inaktivität des Affiliates gilt die Affiliation-Vereinbarung als gekündigt. Jeder Partner, der sich seit mehr als 12 Monaten nicht mehr auf der Website von Natura Srl eingeloggt hat, seit mehr als 12 Monaten keine Klicks oder neue Provisionen erhalten hat, gilt als inaktiv. Der Partner kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen beschließen, den Vertrag zu kündigen. Es genügt eine Mitteilung per E-Mail. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Provisionen werden auf die in Artikel 6 unten beschriebene Weise ausgezahlt. Art. 6 Festsetzung der Provisionen Natura S.r.l. gewährt dem Partner eine Provision in Höhe von 10 % auf den Verkauf von Produkten an Kunden, die über die auf der Partner-Website vorhandenen Links auf die Website www.benessence.it gelangen. Die Besucher können sich unbegrenzt auf der Website umsehen und der Partner erhält eine Provision für alle Käufe, die während des Besuchs getätigt werden. Die Provisionen werden auf der Grundlage des vollen Produktpreises berechnet, abzüglich etwaiger Zeilenrabatte, Gesamtbestellungsrabatte, der Anwendung von Gutscheinen und/oder Geschenkkarten und der Mehrwertsteuer. Die Provisionen werden für Bestellungen anerkannt, die während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung getätigt werden und für die Natura Srl eine Zahlung vom Verbraucher erhalten hat. Die Provisionen werden nicht auf Produkte angerechnet, bei denen der Verbraucher innerhalb der ersten 10 Tage nach Eingang der Bestellung von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat oder deren Bestellzeilen auf Wunsch des Kunden oder aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Produkts selbst storniert werden. Artikel 7 Entstehung und Auszahlung von Provisionen Die Provisionen werden alle zwei Monate für die in den folgenden Zeiträumen getätigten Käufe berechnet und ausgezahlt 1. Januar – 28. Februar; 1. März – 30. April; 1. Mai – 30. Juni; 1. Juli – 31. August; 1. September – 31. Oktober; 1. November – 31. Dezember. Die von der Mitgliedsorganisation gesammelten Daten sind jederzeit verfügbar und können auf der Website von Natura Srl über den reservierten Zugang im persönlichen Bereich eingesehen werden. Die Daten werden täglich in Echtzeit aktualisiert. Natura Srl sendet in jedem Fall bis zum 15. des Folgemonats eine zusammenfassende Abrechnung über die vom Partner in den vorangegangenen zwei Monaten erzielten Provisionen und zahlt die Provisionen aus, sobald ein Betrag von mindestens 50 Euro erreicht wurde. Auf der Grundlage dieser Abrechnung und unter Bezugnahme auf den entsprechenden Zeitraum muss der Partner eine Rechnung oder eine Lastschrift (bei Einzelpersonen) für gelegentliche Dienstleistungen ausstellen. Die Zahlung erfolgt durch Natura Srl innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder Lastschrift durch Überweisung auf das vom Partner angegebene Girokonto oder, auf ausdrücklichen Wunsch des Partners, kann der aufgelaufene Betrag in Treuepunkte umgewandelt werden, die auf der Website von Natura Srl verwendet werden können. Beträge unter 50,00 Euro werden so lange einbehalten, bis die Summe der ausgewiesenen Provisionen in einer späteren Abrechnung den Schwellenwert von 50,00 Euro übersteigt, oder bis zur Beendigung des vorliegenden Vertrags. Art. 8 Steuerliche Behandlung der Provisionen Provisionen stellen eine gelegentliche Leistung zwischen Natura Srl und dem Partner dar. Ist der Vertragspartner in Italien steuerlich ansässig, unterliegt die Leistung der Quellensteuer, die in der Rechnung ausgewiesen wird. Die Provisionen verstehen sich brutto, d.h. ohne MwSt. und Quellensteuer, und abzüglich eventueller EINNAHMEN (INPS, INNERCASSA, usw.), die ausschließlich vom Partner zu tragen sind. Für Beträge in Höhe von 77,47 € bzw. darüber hinaus, wie in den geltenden Vorschriften vorgesehen, muss eine Steuermarke in Höhe von 2,00 € auf den Quittungen/Rechnungen der von den Vorschriften betroffenen Parteien angebracht werden. In diesem Fall wird der Betrag bei der Berechnung der späteren Gebühren in Abzug gebracht. Art. 9 Preis der Produkte Der Verkaufspreis der Produkte von Natura Srl wird von Natura Srl autonom nach der eigenen Preispolitik festgelegt. Art. 10 Rückgabe von Produkten und Stornierung der Bestellung Wird ein Produkt vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt zurückgegeben, kann die für dieses Produkt ausgewiesene Provision von der nächsten Zahlung abgezogen werden, oder, falls eine solche Zahlung nicht erfolgt, wird der Betrag dem Partner in Rechnung gestellt. Art. 11 Änderungen des Vertrages Natura Srl behält sich das Recht vor, die Bedingungen des vorliegenden Vertrages durch rechtzeitige Mitteilung an den Partner und durch Veröffentlichung des neuen Vertragstextes auf der Website zu ändern; wenn der Partner die vorgenommenen Änderungen nicht akzeptiert, muss er Natura Srl rechtzeitig per E-Mail darüber informieren, und der vorliegende Vertrag gilt als aufgelöst. Erfolgt keine Mitteilung durch den Partner, gelten die vorgenommenen Änderungen als von ihm angenommen. Art. 12 Zuständiges Gericht Alle Streitigkeiten über die Auslegung, die Durchführung oder die Beendigung des vorliegenden Vertrages werden dem zuständigen Gericht am Gericht von Larino vorgelegt.